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Berufliche Orientierung an der LVR-Christophorusschule

1. Einleitung

Die LVR-Christophorusschule bereitet die Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf im körperlichen und motorischen Bereich durch Vermittlung vieler Fähigkeiten auf das spätere Leben als Erwachsene vor. Hierbei wird sie von den gültigen Standardelementen des Förderprogramms„Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA-STAR) des Landes NRWunterstützt.

Im Mittelpunkt der individuellen Förderung steht der Fachunterricht. Für einen gelungenen Wechsel von der Schule in einen Beruf sind aber darüber hinaus weitere lebenspraktische und soziale Fähigkeiten erforderlich, die an der LVR-Christophorusschule gezielt gefördert werden. Von großer Bedeutung ist die Unterstützung der Schüler*innen bei der Wahrnehmung von Bildungs-, Förder- und Beratungsangeboten, bei der Auswahl eines Berufs oder einer Ausbildung oder einer sonstigen Qualifikation oder beruflichen Fördermaßnahme. In diesem Bereich arbeitet die LVR-Christophorusschule mit vielen Kooperationspartnern zusammen.

In diesem Konzept sind die Elemente der Beruflichen Orientierung zusammengefasst dargestellt, die es an unserer Schule bereits gibt. Damit soll ein Überblick geschaffen werden, und es soll erkennbar werden, wo noch weitere Aktivitäten möglich wären.


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2. Rahmenbedingungen

Die LVR-Christophorusschule in Bonn unterrichtet und fördert derzeit ca. 230 Schüler*innen mit sehr unterschiedlichen körperlichen, motorischen und psychischen Beeinträchtigungen. In der Oberstufe (Klassen 8 bis 10) befinden sich ca. 70 Schüler*innen. Sie werden in unterschiedlichen Bildungsgängen (z.B. Bildungsgang 'Hauptschule', Bildungsgang 'Lernen', Bildungsgang 'Geistige Entwicklung') im Klassenverband unterrichtet; eine Binnendifferenzierung stellt sicher, dass die Schüler*innen ihrem Bildungsgang entsprechend gefördert werden. Parallel dazu nehmen alle Schüler*innen an den Klassenaktivitäten (diverse Nebenfächer, Ausflüge, Klassenfahrten) teil.

Die Förderung der Schüler*innen mit einer komplexen Behinderung, die in allen Bereichen auf intensive Unterstützung angewiesen sind, findet ebenfalls parallel im Klassenunterricht statt. Je nach Bedarf und personellen Ressourcen werden für diese Schüler*innen zusätzlich Aktivitäten im Snoezelenraum, im Sensorikraum oder in Gruppen, die im Bereich der Unterstützten Kommunikation fördern, angeboten.

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3. Schülerbezogene Ziele der Vorbereitung auf das Berufsleben

Für die möglichst gute Bewältigung des Übergangs in das Berufsleben benötigen die Schüler*innen eine Reihe von Fähigkeiten. Die Schule vermittelt viele dieser Fähigkeiten und berücksichtigt dabei immer die individuellen Bedingungen, die sich aus der Behinderung und aus der psychischen und gesundheitlichen Situation des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin ergeben. Die Förderung eines positiven Selbstwertgefühls und die Entwicklung eines realistischen Selbstkonzepts gehören zu den Aufgaben des Unterrichtes.

Das Leitbild ist, dass die Schüler*innen das für sie erreichbare größtmögliche Maß an Eigenständigkeit und Unabhängigkeit erreichen.

Die Schüler*innen sollen auf die Anforderungen des Berufs vorbereitet werden

  • Die Handlungskompetenz der Schüler*in soll ganzheitlich gefördert werden (vgl. Abschnitt 4).
  • Die Schüler*innen sollen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und zielgerichtet lösen können.

Die Schüler*innen sollen einen qualifizierten Schulabschluss erreichen, der ihrem individuellen Begabungsniveau entspricht

  • Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Typ B)
  • Qualifizierter Hauptschulabschluss (Typ A)
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)
  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Die Schüler*innen sollen auf eine selbstständige Lebensführung vorbereitet werden

  • Wohnen und Versorgung
  • Haushaltsführung und Umgang mit Geld
  • Freizeit
  • Mobilität

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4. Ganzheitliche Förderung der Handlungskompetenz

Die Handlungskompetenz wird im gesamten Schulalltag gefördert. Ihre Förderung prägt den Unterricht und alle Aktivitäten, die während der Oberstufe stattfinden (Feste, Klassenfahrten, Praktika etc.). Systematisch lässt sich die Handlungskompetenz in vier Teilaspekte gliedern:

Methodenkompetenz (Lern- und Arbeitsmethoden)

  • Informationen selbstständig beschaffen
  • Lösungsstrategien entwickeln
  • Techniken anwenden
  • Zeit einteilen
  • Komplexe Aufgabenstellungen gliedern
  • Aufgaben selbstständig planen und durchführen
  • Zielgerichtet arbeiten

Fachkompetenz (Fachwissen)

  • Normen und Regeln beachten
  • Fachwissen aufbauen
  • Arbeitsschritte festlegen und einhalten
  • Arbeitsverfahren und Hilfsmittel auswählen

Sozialkompetenz (Fähigkeit im Umgang mit anderen)

  • Toleranz
  • Sachlich argumentieren
  • Rücksicht nehmen
  • Arbeitsteilig vorgehen
  • Kritik fair üben und annehmen können
  • Eigene Interessen zurückstellen
  • Im Team arbeiten können

Selbstkompetenz (Fähigkeiten auf die eigene Person bezogen)

  • Eigene Stärken und Schwächen erkennen und reflektieren
  • Bedürfnisse und Interessen artikulieren
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Eigeninitiative
  • Ausdauer
  • Sorgfalt
  • Sich flexibel auf neue Situationen einstellen
  • Selbstvertrauen zeigen

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5. Berufsbezogene Ziele der Vorbereitung auf das Berufsleben

Durch folgende spezielle berufsvorbereitende Maßnahmen werden die Schüler*innen der LVR-Christophorusschule besonders auf die späteren Anforderungen in der Berufswelt vorbereitet und beim Wechsel ins Berufsleben unterstützt.

5.1. Arbeitslehre-Unterricht

Ab der 8. Klasse werden zwei Stunden pro Woche Arbeitslehre unterrichtet. Für diesen Unterricht wurden die Inhalte in der Oberstufenkonferenz festgelegt. Im Rahmen des Arbeitslehre-Unterrichtes führen die Schüler*innen einen Berufswahlordner, in dem sie während der gesamten Oberstufe alle Unterlagen sammeln, die etwas mit dem Thema Arbeit zu tun haben (Bewerbungen, Lebenslauf, Praktikumsbericht, Zeugnisse etc.). Zusätzlich können sich die Schüler*innen an einem Unterrichtstag in drei Stunden an Praxisorientierenden Arbeiten in den Fit-for-Job-Gruppen erproben.

5.2. Fit-for-Job- und Fit-for-Life-Gruppen

Für die Schüler*innen werden im Rahmen des Arbeitslehre-Unterrichts an zusätzlichen drei Stunden in der Woche klassenübergreifende Gruppen angeboten, in denen überwiegend praktische Anforderungen gestellt werden, die denen in der Berufswelt ähneln; damit wird in den Gruppen die Handlungskompetenz besonders gefördert. Die Schüler *innen sollen in Arbeitsabläufe integriert werden und Verantwortung für Teilprozesse übernehmen. Damit es nicht zu Unterrichtsausfall kommt, finden das Langzeitpraktikum (vgl. 5.4) und die „Fit-for-Job“-Gruppen möglichst am gleichen Wochentag statt.

Die folgenden Gruppen gibt es im Schuljahr 2019/2020:

  • Fit-for-Job-Gruppe “Kantine”
  • Fit-for-Job-Gruppe “Büro“
  • Fit-for-Life-Gruppe „Bücherei“
  • Fit-for-Job-Gruppe “Fahrradwerkstatt“
  • Fit-for-Job-Gruppe “Holzwerkstatt“
  • Fit-for-Job-Gruppe “Schwarzbrotbacken und -verkauf“
  • Fit-for-Life-Gruppe „Werkstattkisten“
  • Fit-for-Life-Gruppe „Töpfern“

5.3. Schülerbetriebspraktikum

In den Klassen 8 bis 10 absolvieren die Schüler*innen in den drei Wochen vor den Osterferien jeweils ein Betriebspraktikum. Die Praktika werden im Arbeitslehreunterricht ausführlich vor- und nachbereitet.

Die Schüler*innen sollen sich möglichst selbstständig bzw. mit Hilfe ihrer Eltern einen Betrieb suchen, in dem sie ihr Praktikum absolvieren können. Der dabei ausgewählte Beruf sollte einerseits den aktuellen Interessen und Fähigkeiten der Schüler*innen entsprechen, er soll aber vor allem der Berufsorientierung dienen und muss sich darum realistisch an den Möglichkeiten des Einzelnen ausrichten.

Die Schüler*innen, die nach den Richtlinien mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gefördert werden und voraussichtlich keine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in einem Berufsbildungswerk bewerkstelligen können, absolvieren in der 9. und 10. Klasse ein Praktikum in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Die Jugendlichen erstellen zu ihrem Praktikum einen ausführlichen Bericht. Entsprechend der jeweiligen Klassenstufe bzw. des Bildungsgangs erhalten die Schüler*innen differenzierte Arbeitsaufträge für ihre Praktikumsberichte. Die teilweise sehr aufwendigen Berichtmappen und ggf. im Praktikum angefertigte Werkstücke werden von den Schüler*innen bei einer öffentlichen Praktikumspräsentation in der Eingangshalle der Schule allen Mitarbeiter*innen und den anderen Schüler*innen der Ober- und Mittelstufe vorgestellt. Hierzu sind auch Eltern, aber auch die jeweiligen Betriebe, in denen die Schüler*innen tätig waren, sowie Vertreter der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienst und der Werkstatt für behinderte Menschen eingeladen.

Praktika im Bildungsgang der Hauptschule und im Bildungsgang Lernen

Erstes Praktikumin der 8. Klasse

  • Berufsorientierungspraktikum zum Teil in Kooperation mit einem Bildungsträger
  • geleitet von Interessen, Vorstellungen und Kompetenzen der Schüler*innen
  • Dauer 1-3 Wochen
  • mit intensiver Begleitung, Beratung und Auswertung

Zweites Praktikumin der 9. Klasse

  • orientiert an möglichen Arbeits- und Berufsfeldern der Schüler*innen
  • Dauer 3 Wochen
  • mit intensiver Begleitung, Beratung und Auswertung
  • evtl. einwöchiges Praktikum in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Drittes Praktikumin der 10. Klasse

  • Praktikum möglichst bei einem späteren Ausbildungsbetrieb oder Arbeitsplatz, ggfs. Arbeitserprobung in einer nachschulischen beruflichen Einrichtung
  • Das dritte Praktikum ist optional je nach Bedarf

Praktikaim Bildungsgang Geistige Entwicklung

Praktikum in der 8. Klasse (9.Schulbesuchsjahr)

  • nur möglich, wenn ein Praktikumsbetrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden wird, wo ein Praktikum realisiert werden kann
  • geleitet von Interessen, Vorstellungen und Kompetenzen der Schüler*innen,
  • Dauer 1-3 Wochen
  • mit intensiver Begleitung, Beratung und Auswertung

Praktikumin der 9. Klasse (10. Schulbesuchsjahr)

  • In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Arbeitsbereich je nach Neigung
  • Dauer: 1 Woche
  • wenn zusätzlich ein Betrieb oder eine andere Einrichtung gefunden wird, wo ein weiteres Praktikum realisiert werden kann, wird dies umgesetzt (1-2 Wochen)

Praktikumin der 10. Klasse (11. Schulbesuchsjahr)

  • In der „Ziel-WfbM“ im 'Berufsbildungsbereich' oder im 'Arbeitsbereich für schwerbehinderte Menschen' (ABSB); durch einen intensiven Kontakt und Austausch mit den zukünftigen Bezugspersonen soll der Übergang in die spätere Arbeitsumgebung erleichtert werden
  • Dauer: 2 Wochen
  • falls eine Perspektive außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen angestrebt wird, wird ein Praktikum in einer anderen Einrichtung oder einem Betrieb umgesetzt (1-3 Wochen)

5.4. Langzeitpraktikum

Die Schüler*innen haben die Möglichkeit, über ein Schuljahr oder länger an einem Tag in der Woche in einem Betrieb zu arbeiten. Dies ist wird zum Beispiel genutzt, wenn ein Schüler/eine Schülerin einen konkreten Ausbildungs-/Arbeitsplatz anstrebt und erproben möchten, ob der Beruf geeignet ist; zugleich kann der Betrieb den zukünftigen Auszubildenden/Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum testen und sich auf die Ausbildung vorbereiten, so dass Unsicherheiten auf beiden Seiten abgebaut werden können, was sich bei Schüler*innen mit einer Behinderung als sehr vorteilhaft erweisen kann.

5.5. Integrationsfachdienst

In Kooperation mit dem Integrationsfachdienst (IfD) und dem Arbeitsamt wird über die gesamte Oberstufe hinweg der Übergang ins Berufsleben gezielt vorbereitet.

Im ersten Halbjahr der 8. Klasse findet eine individuelle Potenzialanalysestatt, die vom Integrationsfachdienst (IfD) und der INSEL GmbH in der Schule durchgeführt wird. Die Schüler*innen zeigen dabei unter anderem an zwei Vormittagen verschiedene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Berufswelt wichtig sind. Die Ergebnisse dieser Analyse werden den Schüler*innen und ihren Eltern mitgeteilt und es wird gemeinsam überlegt, in welcher Richtung die Berufsorientierung weiterentwickelt werden soll und kann.

Die Mitarbeiterin des IFD organisiert für die Schüler Betriebserkundungenund Berufsfelderkundungen. Es sollen möglichst viele direkte Begegnungen mit der realen Arbeitswelt stattfinden. Das Beobachten von Arbeitsplätzen ist die beste Möglichkeit für die Schüler*innen, sich selbst ein Bild von einem Arbeitsplatz zu machen.

5.6. Agentur für Arbeit

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass der Rehaberater/die Rhaberaterin der Agentur für Arbeit die Schüler*innen möglichst früh und intensiv kennenlernt, da die Agentur für Arbeit eine Vielzahl von behinderungsspezifischen Förder- und Ausbildungsmaßnahmen initiieren und finanziell fördern kann und damit bei der beruflichen Qualifizierung eine wesentliche Unterstützungsinstanz für die Schüler*innen darstellt.

Daher finden in der 9. Klassezwei Gesprächeüber die berufliche Orientierung statt, das vom Rehaberater/der Rehberaterin der Agentur für Arbeit gemeinsam mit der Mitarbeiterin des Integrationsfachdienstes, die den Schüler*in während der Oberstufenzeit betreut, durchgeführt werden. Bei einem Erstgesprächwerden die Erfahrungen im Betriebspraktikum und die Ergebnisse der Potenzialanalyse besprochen und daraus mögliche berufliche Perspektiven entwickelt. Die Eltern werden bei diesen Gesprächen eng einbezogen. Im zweiten Halbjahr der 9. Klasse absolvieren einige der Schüler*innen einen psychologischen Eignungstest in der Agentur für Arbeit, wo berufsspezifische Fähigkeiten überprüft und Stärken und Schwächen offengelegt werden. Diese Testergebnisse spielen gemeinsam mit den Erfahrungen aus dem zweiten Praktikum in demzweiten Beratungsgesprächdurch die Agentur für Arbeit eine wesentliche Rolle, wenn die weiteren Perspektiven der Schüler*innen schon etwas konkreter formuliert werden, da z.B. schon Bewerbungen geschrieben werden müssen, wenn das Ziel eine Ausbildung ist.

In der 10. Klasse gibt es ein Endberatungsgespräch, bei dem festgelegt wird, wie es nach der Schule für den Jugendlichen weitergehen soll. Daran nehmen neben den Schüler*innen die Eltern, die Lehrer*innen, der Berufsberater*innen der Agentur für Arbeit und eventuell die Mitarbeiterin des IfD teil. Alle Informationen aus den beiden Praktika, den Tests und den Einschätzungen der Lehrer*innen werden berücksichtigt und gemeinsam wird eine Perspektive erarbeitet. Danach findet ggf. die Anmeldung in einer Einrichtung statt; wenn die Finanzierung von der Agentur für Arbeit genehmigt werden muss, ist die Entwicklung der entsprechenden Entscheidung im Endberatungsgespräch eine tragfähige Grundlage für diese Genehmigung.

5.7. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Schüler*innen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht eine Ausbildung oder eine Arbeitstätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnehmen können, haben nach gutachterlicher Überprüfung durch die Agentur für Arbeit Anspruch auf einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

In der WfbM werden die Mitarbeiter in kleinen Arbeitsgruppen intensiv auf die Arbeitswelt vorbereitet und in verschiedenen grundlegenden Arbeitskompetenzen weiter gefördert und ausgebildet. Zu dieser "werkstattbespezifischen Ausbildung/Qualifizierung" besuchen sie zunächst zwei Jahre den sogenannten Berufsbildungsbereich, in dem sie sich in verschiedenen Arbeitsbereichen erproben können. Nach dem Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs werden die Mitarbeiter anschließend in dem Arbeitsbereich eingesetzt, in dem sie ihre Kompetenzen am besten einbringen können.

Schüler*innen mit sehr komplexen Behinderungen, die in allen Lebens- und Arbeitsbereichen auf vielfältige Unterstützung angewiesen sind, werden im sogenannten "Arbeitsbereich für schwerbehinderte Menschen" (ABSB) besonders intensiv betreut und gefördert, damit auch für sie nach Möglichkeiten gesucht werden kann, um gezielte Tätigkeiten umzusetzen.

Die Bonner Werkstättenfür behinderte Menschen haben vier Standorte in Bornheim-Hersel, in Beuel, in Meckenheim und in Dransdorf. Dort gibt es verschiedene Arbeitsbereiche und je nach Fähigkeiten können die Jugendlichen in den Bereichen:

  • Elektronik
  • E-Recycling
  • Logistik
  • Küche- und Verpflegungsmanagement
  • Metallverarbeitung
  • Montage
  • Näherei
  • Büro- und Versanddienste
  • Druckerei
  • Holzbe- und verarbeitung
  • Floristik
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Verpackung

Für Mitarbeiter*innen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit/Qualifizierung in der WfbM eine Arbeitsmarktreife erarbeitet haben, besteht die Möglichkeit, auch auf dem Ersten Arbeitsmarkt eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen, wenn eine passende Arbeitsstelle gefunden werden kann.

5.8. Berufswahlmesse

Im Herbst findet in der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel jährlich eine Berufswahlmesse für Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf statt, die gemeinsam von der LVR-Christophorusschule und der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel veranstaltet wird. Die Messe ist auch für Schüler*innen anderer Schulen und ihre Eltern geöffnet.

An der Berufswahlmesse präsentieren zahlreiche berufliche Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Berufsbildungswerke, Berufskollegs, Werkstätten für behinderte Menschen, Ambulante Träger von Maßnahmen und lokale Betriebe ihre Einrichtung und ihre Angebote. Bei der Berufswahlmesse können sowohl spätere berufliche Tätigkeiten als auch Betriebspraktika angebahnt werden.

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6. Wohnen nach der Schulzeit

Von großer Bedeutung sowohl für die Schüler*innen als auch für ihre Eltern ist die Wohnform, die für die Zeit nach der Schule angestrebt wird. Dazu brauchen die Jugendlichen eine realistische Selbsteinschätzung,

  • ob sie in der Lage sind allein oder in einer Wohngemeinschaft zu leben
  • ob sie eine betreute Wohngruppe anstreben
  • ob sie ein „Wohnen mit Assistenz“ oder ein vollstationäres Wohnen benötigen.

Insbesondere die Herausarbeitung der individuellen Wünsche und einer realistischen Selbsteinschätzung können im Unterricht thematisiert werden. Es ist in vielen Aspekten mit der Entwicklung von Handlungskompetenz verbunden.

Die Schüler*innen und ihre Eltern benötigen Informationen darüber, welche Wohnformen, welche Beratung und welche finanziellen Hilfen es gibt. In diesem Zusammenhang ist es ebenso wichtig, dass sich Jugendliche mit dem Gedanken anfreunden müssen, eventuell für eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) in eine Internatsunterbringung zu wechseln.

Aus diesem Grund wird versucht, im Verlauf der Oberstufe einzelne Wohneinrichtungen zu besuchen und kennen zu lernen. Für die Eltern werden Informationsveranstaltungen zum Thema angeboten oder bekannt gemacht.

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7. Berufsorientierungsbüro

Es gibt an der Schule ein speziell eingerichtetes Berufsorientierungsbüro (BOB), das für die Arbeit an der Vorbereitung der Schüler*innen auf das Berufsleben eingerichtet wurde.

Im Berufsorientierungsbüro

  • finden die Beratungsgespräche des Arbeitsamtes und des IfD und die Potentialanalysen statt.
  • stehen jeder Klasse zahlreiche Materialien und Medien zum Thema Berufsorientierung zur Verfügung.
  • werden Listen über Praktikums- oder Ausbildungsplätze geführt.
  • werden Mustervorlagen für die Erstellung von Bewerbungsschreiben, Lebensläufen und Praktikumsberichten vorgehalten.
  • steht ein Computer zur Verfügung, der insbesondere für Internetrecherchen zur Berufsorientierung genutzt werden kann.

Das BOB ist eine zentrale Anlaufstelle, in der die Maßnahmen der Berufsorientierung zusammengeführt werden.

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8. Berufswahlkoordination

An der Schule gibt es zwei Berufswahlkoordinator*innen, die u.a. die beschriebenen Aktivitäten begleiten und organisatorisch unterstützen. Die Aufgaben und Arbeitsbereiche der Berufswahlkoordination sind im Folgenden dargestellt.

8.1. Organisation der Zusammenarbeit mit Arbeitsamt und IfD

Organisation der Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Schüler*innen an den Standardelementen Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung im Rahmen von KAoA-STAR in der Jahrgangsstufe 8 und der Gespräche in den Klassen 9 und 10.

  • Technische Organisation der Abläufe mit IfD und Arbeitsamt (Terminfindung, Raumbuchung, Schüler*innen-Listen, Information der Klassenteams etc.)
  • Koordination der Teilnahme von IfD und Arbeitsamt
  • Information der Schüler*innen und ihrer Eltern im Vorfeld; Einladung der Eltern zu den Gesprächen
  • Organisation von Auswertungsgesprächen in der Schule nach Beendigung der Elemente
  • Organisation von Hospitationen in weiterführenden Schulen oder trägergestützten Einrichtungen

8.2. Organisation derRahmenbedingungenfür die Betriebspraktika

Die Vor- und Nachbereitung der Betriebspraktika und die Betreuung der Schüler*innen im Praktikum obliegt den Klassenteams. Die Berufswahlkoordinatorinnen unterstützen dies durch organisatorische Vorarbeit und durch Bereithalten von Materialien.

  • Aktualisierung des Praktiumleitfadens
  • Sammeln von Datenblättern zu den Praktikant*innen
  • Praktikumslisten mit den Betrieben führen
  • Ggf. Praktikumsstellen suchen
  • Beratung bei einzelnen Schüler*innen
  • Kontakte zur WfbM im Vorfeld
  • Erstellen von Schüler*innenlisten, die in der WfbM Praktikum machen
  • Ansprechpartner für Nachfragen sein
  • Informationsweitergabe an das Kollegium
  • Vereinbarung möglicher Termine
  • Einladung der Eltern zu den Gesprächen
  • Erstellung des Ablaufplanes und Betreuungsplanes
  • Koordination der Transporte ins Praktikum zu den WfbM
  • Erfahrungsaustausch
  • Vorbereitung und Durchführung der schulinternen Praktikumspräsentationen

8.3. Teilnahmean Arbeitskreisen und Weiterbildung

Die Berufswahlkoordinator*innen nehmen an Gremien und Arbeitskreisen im Bereich Berufswahl im Raum Bonn/ Rhein-Sieg teil und nutzen Weiterbildungsangebote.

  • Netzwerkbildung mit den Institutionen wie Bildungsträgern, Betrieben, Beratungsstellen, Wohnheimen etc.
  • Teilnahme an der LVR-Fortbildung „Übergang Schule-Beruf“
  • Mitarbeit in dem Arbeitskreis „Förderschule und Beruf“
  • Teilnahme am Runden Tisch Bonn/Rhein-Sieg
  • Qualifizierungsmaßnahme durch EINSTIEG Köln zum Stubo

8.4. Konzeptionelle Weiterentwicklung

  • Sichtung des Stufenkonzeptes hinsichtlich Aktualität zum Thema
  • Entwicklung von Veränderungsmöglichkeiten im Stufenkonzept zum Thema
  • Organisation von einem Elternabend zum Thema Übergang Schule-Beruf, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, den Werkstätten für behinderte Menschen und dem IFD

8.5. Weitergabe von Informationen zum Thema „Schule-Beruf“ ans Kollegium

  • Berichte über relevante Themen und wichtige Ergebnisse der Arbeitskreise auf Stufenkonferenzen und Gesamtkonferenzen
  • Ankündigung von Terminen: Infoveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Elternabende, …
  • Verteilen von Info- und Werbematerial aus Institutionen: WfbM, Berufsbildungswerke etc.
  • Bereitstellung von aktuellem Infomaterial im BOB

8.6. Organisation der Berufswahlmesse

  • Planung undDurchführung der Berufswahlmessein Zusammenarbeit mit der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel
  • Information der Eltern
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation des Transportes der Schüler*innen
  • Abstimmung der Schulbesuchszeiten für die Tage der Berufswahlmesse, um allen Schülern den Besuch der Messe zu ermöglichen.

8.7. Statistiken und Daten

  • Statistiken für die KAoA-Star Koordinierungsstelle zusammenstellen
  • Zusammenarbeit mit dem Regionalen Bildungsbüro der Stadt Bonn
  • Monitoring NRW Statistik zu Beginn des Schuljahres
  • Sammeln und Zusammentragen von Informationen zu beruflichen Werdegängen ehemaliger Schüler

Ansprechpartner:

Jürgen Hammerschlag-Mäsgen (Konrektor)
Ingo Schrot und Inga Sonnenschein (Berufswahlkoordinatoren)
Christophorusschule,
LVR - Förderschule,
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Waldenburger Ring 40,
53119 Bonn,

Tel.: 0228/987940,
Fax: 0228/98794-113

E-Mail: j.hammerschlag-maesgen@lvr.de

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