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Erklärung zur Barrierefreiheit für den Internet-Auftritt der LVR-Christophorusschule Bonn

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://christophorusschule.lvr.de mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik noch nicht vollständig: Sie enthält ältere PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren für LVR-Aufgaben erforderlich sind.

Nicht barrierefreie Inhalte:
Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen auch Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren

  • Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente und Layoutgrafiken. ·
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  • Ein Teil der HTML-Strukturelemente berücksichtigt keine hierarchische Reihenfolge, beispielsweise gibt es Unregelmäßigkeiten bei den Überschriften-Hierarchien. ·
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  • Datentabellen sind nicht richtig gekennzeichnet. Zeilen- und Spaltenüberschriften sind nicht ausreichend mit zusätzlichen HTML-Strukturen ausgezeichnet.
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  • Das Label des Suchfeldes ist nicht richtig verknüpft, es wird vom Screenreader nicht richtig vorgelesen.
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  • Die Webinhalte passen sich nicht an das gewählte Ausgabegerät und seine Handhabung an. Das Angebot ist nicht responsiv.
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  • Kontraste von Grafiken, Bedienelementen, Texten und Fokushervorhebungen sind zu gering.
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  • Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig. Es können Bereiche nicht übersprungen werden.
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  • Die Syntax ist nicht korrekt. Die verwendete Markup-Sprache HTML ist nicht vollständig korrekt eingesetzt.
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  • Beim Videoplayer fehlt die ARIA-Auszeichnung des Lautstärkereglers, konkret wurde dem Button „Lautstärkeregler“ seine Rolle nicht korrekt zugewiesen.
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  • Nicht alle PDFs auf der Website sind barrierefrei.

Ältere PDF Dokumente (erstellt vor dem 23. September 2018), die nicht barrierefreie Inhalte enthalten, fallen nicht in den Anwendungsbereich der BITV NRW. Solche Dokumente sind in folgenden Navigationspunkten vorhanden: Schulleben, Partnerschulen, Über uns.

Weiterhin sind solche PDF-Dokumente nicht barrierefrei, die von extern zu Verfügung gestellt werden, z.B. Schulmails des Ministeriums.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit der LVR-Christophoruschule aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser E-Mail-Adresse: Email an die LVR-Christophorusschule
Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson der LVR-Frida-Kahlo-Schule:
Susanne Gräfin Lambsdorff und Jürgen Hammerschlag-Mäsgen

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden:
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle:
ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-WestfalenSollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://christophorusschule.lvr.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden:
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de